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Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr El Abbas El Amri
- Frau Louisa Herrmann
- Frau Manuela Vogt
- Frau Ute ZehStellv. Fachbereichsleitung