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Amtliche Bekanntmachung
Neue Satzung über die Hundesteuer ab 01.01.2022
Satzung über die Hundesteuer
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: Geltungsdauer des § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1,2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. 2013,134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck am 25.11.2021 die folgende Satzung beschlossen:
Hier geht es zur neuen Satzung: Satzung über die Hundesteuer - Gültig ab 01.01.2022 (.pdf)