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Amtliche Bekanntmachung
Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Finanzamt Hanau Hanau, den 14.10.2021
Aktzenzeichen: S 3354 B - Naschätz/2019 - St 7 b Tel. (Durchwahl): 06181/101-2260
Bekanntmachung
über die
Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
infolge Nachschätzung in der Gemarkung Kilianstädten
1. In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.
Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar.
2. Offengelegt werden die Schätzungskarten und das Schätzungsbuch, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die bei der Bodenschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:
Die Flurstückseigentümer*innen sowie die Nutzungsberechtigten erhalten nach Benennung der Liegenschaft durch Angabe der Gemarkung, der Flur- und Flurstücksnummer einen oder mehrere Kartenauszüge sowie einen Auszug aus dem Feldschätzungsbuch. Die Unterlagen können folgendermaßen beantragt werden:
Auf dem Postweg:
Finanzamt Hanau
z. Hd. Herrn ALS Kehl
Am Freiheitsplatz 2
63450 Hanau
Die genannten Unterlagen werden auf dem Postweg zurückgesendet.
Per E-Mail: thomas.kehl@fa-han.hessen.de
Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg als pdf-Dokument in Form eines E-Mail-Anhanges.
Offenlegungszeitraum: 01.11. bis 30.11.2021
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in dem Offenlegungszeitraum zu nachstehenden Zeiten am Finanzamt Hanau anwesend und steht nach Terminabsprache für Auskünfte zur Verfügung:
Montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
3. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 30.12.2021 beim Finanzamt Hanau schriftlich eingereicht werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Der Vorsteher des Finanzamtes
gez.
Dr. Moehrs
gez.
Rück
Bürgermeisterin
Schöneck, 26.10.2021