Amtliche Bekanntmachung

Teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Büdesheim, Flur 5, Flurstück 336/2

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2021 soll der gemeindeeigene Wirtschaftsweg, Gemarkung Büdesheim, Flur 5, Flurstück 336/2, gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz eingezogen werden, da für diesen Weg künftig kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz drei Monate vorher ortsüblich durch diese Bekanntmachung angekündigt. Anregungen oder Bedenken zur geplanten Wegeeinziehung können bis zum 15.04.2022 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, Schöneck schriftlich oder im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, Zimmer 15 zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Einziehung des Weges wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht.

Die von der Einziehung betroffene Wegefläche ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Schöneck, den 30.12.2021

gez.

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Bürgermeisterin


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