Amtliche Bekanntmachung

Teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Büdesheim, Flur 5, Flurstück 336/2-1

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die auf beigefügtem Lageplan dargestellte Teilfläche des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges Gemarkung Büdesheim, Flur 5, Flurstück 336/2, nach Beschluss des Gemeindevorstandes vom 09.08.2022, gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz hiermit eingezogen wird. Die Eigenschaft der genannten Teilfläche als öffentlicher Wirtschaftsweg endet am Tage nach der Veröffentlichung dieser Amtlichen Bekanntmachung.

 

Schöneck, den 15.08.2022

 

André Collas

Erster Beigeordneter