amtliche bekanntmachung

Bekanntmachung über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom der Gemeinde Schöneck

Die Gemeinde Schöneck gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der mit der EAM Netz GmbH bestehenden Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Schöneck über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet dienen, zum 31.12.2026 endet.

Die Gemeinde Schöneck beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 zu schließen.

Am Abschluss eines solchen Vertrages interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, schriftlich bei der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstr 8, 61137 Schöneck, zu bekunden. Später eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Die gemäß § 46 a EnWG durch die EAM Netz GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind nach erfolgter Interessenbekundung verfügbar. Zugang zu den Daten erhalten alle Interessenten, die sich gegenüber der Gemeinde zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichten.

 

 

Gemeinde Schöneck

Cornelia Rück Bürgermeisterin