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amtliche bekanntmachung
Besetzung des Schiedsamts in Schöneck I (Kilianstädten/Oberdorfelden) Wahl einer Schiedsperson
Aufgrund des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBI. 1 S. 148 ff) ist die bevorstehende Wahl einer Schiedsperson.
Personen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben, bewerben sich bitte bis zum 30. Juli 2023
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, 61137 Schöneck, schriftlich. Aus der Bewerbung müssen Name und Vorname, Geburtstag und -ort, Beruf sowie der Wohnort und die Straße hervorgehen.
Bewerben können sich Personen, die in Kilianstädten oder Oberdorfelden wohnen, da für diese Ortsteile die beiden Schiedspersonen von der Gemeindevertretung zu wählen sind.
Hinweis: Gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes kann bzw. soll das Amt nicht bekleiden:
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
- eine Person für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar
bestellt ist
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des deutschen Richtergesetzes) oder das Amt
der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als
Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Schöneck, 27.06.2023 Cornelia Rück
Bürgermeisterin