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amtliche bekanntmachung
Ankündigungsbeschluss zur Abfallsatzung vom 05.11.2020 in der jeweils gültigen Fassung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck beschlossen:
Die Gebühren gem. § 15 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Gemeinde Schöneck werden voraussichtlich rückwirkend ab dem 01.01.2025 neu festgelegt. Dabei werden Gebühren maximal gem. der beigefügten Anlage pro Leerung festgelegt.
Zudem werden für Allgemeinkosten (Verwaltungskosten für die Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis) sowie Kosten für das Kunden- und Beschwerdemanagament von maximal 40.000,00 € p.a. festgelegt.
Weiterhin werden für die Leistungen Behälterdienst (Tonnentausch) Gebühren zwischen 28,00 und maximal 32,00 € festgelegt.
Schöneck, 18.12.2024
gez.
C. Wacker
Bürgermeisterin