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Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 114 HGO hat die Gemeindevertretung am 06.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreis über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt.

Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bericht zum Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

 

07.04.2025 bis 18.04.2025

 

im Rathaus Kilianstädten, Herrnhofstr. 8, Raum 2.11, 2. Stock, öffentlich aus.

Des Weiteren kann der Jahresabschluss digital unter www.schoeneck.de eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann innerhalb der o. g. Auslegefrist an allen Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag) erfolgen.

 

 

Schöneck, den 28.03.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Schöneck

 

C. Wacker

Bürgermeisterin