leben & wohnen 

Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde Schöneck

Die Gemeinde Schöneck hat im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht mindestens einmal jährlich eine Kontrolle der Grabsteine auf deren Standsicherheit vorzunehmen.

Sofern lose Grabsteine vorgefunden werden, die umzustürzen drohen, ist die Gemeinde darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen, wie zum Beispiel das Umlegen der Grabsteine.

Die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine wird durch die Friedhofsverwaltung in der Zeit vom 02.04. – 03.04.2025 durchgeführt.

Ungeachtet der durch die Gemeinde auszuübenden Verkehrssicherungspflicht sind die Nutzungsberechtigten der Grabstellen für die Erhaltung der Standsicherheit der Grabsteine nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck verantwortlich. Wir geben daher hiermit allen Grabstelleninhabern die Möglichkeit, ihre Grabsteine auf deren Standsicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Instandsetzungsarbeiten auszuführen.

 

61137 Schöneck, den 19.03.2025

 

gez.

Carina Wacker

Bürgermeisterin