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Praktikum
Praktikum bei der Gemeinde Schöneck
Ob Vor-, Berufs- oder Schulpraktikum: In unseren Einrichtungen gibt es vielfältige Möglichkeiten den Beruf Erzieher*in kennenzulernen. Auch in Verwaltung und Bauhof ist ein Schulpraktikum möglich.
Anerkennungspraktikanten (m/w/d)
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Praktikanten zur Sozialassistenz (m/w/d)
Schulpraktikanten
Bewerbungen für ein Praktikum
Bewerbungen für ein Schulpraktikum, Sozialpraktikum, Blockpraktikum etc. in der Verwaltung oder einer Kindertagesstätte sollten spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn vorliegen. Die Bewerbungen sind an den Fachbereich Zentrale Steuerung – Personalwesen zu richten.
Bei einer ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit, also auch im Praktikum, in einer Kindertagesstätte, egal ob im erzieherischen oder auch im hauswirtschaftlichen Bereich, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Dieses hat eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen. Weiterhin darf das Führungszeugnis zum Beginn des Praktikums nicht älter als 3 Monate sein. Das Führungszeugnis ist bei jeder Arbeit mit Kindern erforderlich.
Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses benötigen die Bewerber*innen jedoch unbedingt die schriftliche Zusage für den Praktikumsplatz und ein Schriftstück zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Ohne diese Unterlagen kann das erweiterte Führungszeugnis nicht beantragt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in den einzelnen Einrichtungen, wie Rathäuser oder Kindertagesstätten keine unbegrenzte Anzahl von Praktika zur gleichen Zeit durchführen können.
Wichtiger Hinweis
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
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