Aufgaben des Klimabeirates

Aufgaben des Klimabeirats

 (1)     Der Klimabeirat ist ein Beirat i. S. d. § 8c Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Er vertritt die Interessen aller Bürgerinnen, Bürger, Einwohnerinnen, Einwohner und Unternehmen der Gemeinde Schöneck. Der Klimabeirat unterstützt den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung mit ihren Ausschüssen in allen für den kommunalen Klimaschutz wichtigen Fragen. Er hat in den zuständigen Gremien das Recht, Stellungnahmen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2)     Der Klimabeirat ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er ist an keine Weisungen gebunden und kann keine Weisungen erteilen.

 

(3)     Der Klimabeirat soll insbesondere

          - die Evaluation des bestehenden Klimaschutzkonzeptes 2012 in die Wege leiten und

            koordinieren,

          - klimaschutzpolitische Leitlinien für das kommunale Handeln der Gemeinde Schöneck

            erarbeiten,

          - einen Aktionsplan zu Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungen an den Klimawandel

            erarbeiten,

          - notwendige ökologische Infrastrukturmaßnahmen entwickeln,

          - die Verfügbarkeit von Fördermitteln (von EU, des Bundes, des Landes, öffentlicher und

            privater Einrichtungen und Organisationen, etc.) für Projekte oder Maßnahmen des

            kommunalen Klimaschutzes prüfen und zur Nutzung vorzuschlagen,

          - regelmäßiges Monitoring beschlossener kommunaler Klimaschutzprojekte

            und –maßnahmen betreuen,

 

(4)     Der Klimabeirat hat in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung im Bereich des

          Klimaschutzes beratend und informierend tätig zu werden.

 

(5)     Der Klimabeirat kann Wünsche und Anregungen des Personenkreises nach Absatz 1 an

          den Gemeindevorstand bzw. an die Gemeindevertretung weiterleiten, oder er bearbeitet

          diese nach Beratung mit der Gemeindeverwaltung selbst.

 

(6)     Der Klimabeirat soll sich auf Wunsch des Gemeindevorstands und der Gemeindevertretung zu bestimmten Angelegenheiten äußern. Die Gemeinde Schöneck

wird ihrerseits den Klimabeirat über alle relevanten Fragen, die den Personenkreis nach Absatz 1 betreffen und in den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich fallen, informieren.

 

(7)     Die Arbeit im Klimabeirat ist ehrenamtlich.


 Geschäftsordnung für den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck

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