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Noch Gelder im Fördertopf
Es zählen hierzu alle Maßnahmen, die zur Verringerung des Heizenergiebedarfs führen. Dies sind beispielsweise der bauliche Wärmeschutz an Gebäuden (Dämmmaßnahmen, Erneuerung von Fenstern), die Optimierung der Heizungsanlage (Heizungserneuerung) und der Ersatz von Stromheizungen. Die Förderhöhe beträgt pauschal 300,00 EURO pro Gebäude.
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