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Brut- und Setzzeit beginnt!

Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Immer häufiger werden die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. In Folge dessen kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten, häufig auch bei bestandsbedrohten Vogelarten. Die Gemeinde Schöneck fordert daher alle Hundebesitzer auf, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 30. Juni jedes Jahres.

Die betroffenen Gebiete und der Zeitraum sind in der Satzung der Gemeinde Schöneck über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 26.03.2009 festgelegt. Der Satzungstext und der dazugehörige Plan können auf der Homepage der Gemeinde www.schoeneck.de eingesehen werden.

Neben der Anleinpflicht gilt weiterhin für Grundstücksbesitzer die Pflicht, Äste und Sträucher, die auf den öffentlichen Raum überhängen, zurückzuschneiden. Nach dem Hessischen Straßengesetz dürfen Bepflanzungen privater Grundstücke nicht auf das Straßengelände (Gehweg, Straße) überhängen. Dabei sind Gehwege in einer Höhe von 2,50 Metern und die Fahrbahn auf einer Höhe von 4,50 Metern von allen Ästen und Sträuchern freizuhalten. Insbesondere darf der Pflanzenwuchs in keinen Fall Verkehrs- und Straßenschilder sowie die Straßenbeleuchtung verdecken. Die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Gemeinde Schöneck erinnert daher daran, größere Rückschnitte schnellstmöglich durchzuführen, da während der Brut- und Setzzeit lediglich Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen zulässig sind.

 

Schöneck, den 04.03.2024

 

C. Rück

Bürgermeisterin