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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Haushaltsplan 2024 beschlossen

Folgende Gründe führten zur Erhöhung:

Grundsteuer A

Erhöhung des Hebesatzes um 90 Punkte zur Deckung der Mehraufwendungen für die Kreis- und Schulumlage durch Erhöhung des Hebesatzes durch den Main-Kinzig-Kreis

Grundsteuer B

Erhöhung des Hebesatzes um 51 Punkte zur Deckung der übertariflichen Arbeitsmarktzulage zur Gewinnung und dem Erhalt von Fachkräften im Erziehungsdienst (entspricht 75% der Gesamtaufwendungen, 25% werden durch Erhöhung der Betreuungskosten finanziert). Siehe Beschluss 138/2023 1. Ergänzung.

Erhöhung des Hebesatzes um 129 Punkte zur Deckung der Mehraufwendungen für die Kreis- und Schulumlage durch Erhöhung des Hebesatzes durch den Main-Kinzig-Kreis.

 

Beispielsberechnungen:

 

Messbetrag

bisheriger Hebesatz 600%

neuer Hebesatz
780%

jährliche Mehrbelastung

monatliche Mehrbelastung

Einfamilienhaus

        64,35 €

     386,10 €

       501,93 €

            115,83 €

                9,65 €

Zweifamilienhaus

      146,76 €

     880,56 €

    1.144,73 €

            264,17 €

              22,01 €

Mehrfamilienhaus

      316,57 €

  1.899,42 €

    2.469,25 €

            569,83 €

              47,49 €

Eigentumswohnung

        61,56 €

     369,36 €

       480,17 €

            110,81 €

                9,23 €

Gewerbe

      331,59 €

  8.490,90 €

  11.038,17 €

         2.547,27 €

            212,27 €

Einkaufsmarkt

   1.415,15 €

  1.989,54 €

    2.586,40 €

            596,86 €

              49,74 €

 

Weiterhin möchten wir Sie im Vorfeld darüber informieren, dass ab 2025 die Neuregelungen der Grundsteuerreform in Kraft treten. Mit dieser wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Gemeindeverwaltung im Bereich Grundsteuer durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Änderung für die einzelnen Steuerpflichtigen nicht belastungsneutral sein muss.

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt der Gemeinde Schöneck zur Erreichung der Aufkommensneutralität für das Kalenderjahr 2025 folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A 606,68 Prozent
  • Grundsteuer B 839,80 Prozent.