rathaus & politik

Keine Steuerformulare mehr bei der Gemeindeverwaltung erhältlich

Den Steuerpflichtigen stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung, um die erforderlichen Erklärungsvordrucke zu erhalten:


a)    Telefonische Anforderung beim Finanzamt unter 06181/ 101-0
        (Die Vordrucke werden per Post versendet.)


b)    Vordrucke im Internet herunterladen unter www.hmdf.hessen.de



c)    Erklärung online über   https://www.elster.de/eportal/start

Die Gemeinde Schöneck hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Finanzamtes.