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Keine Steuerformulare mehr bei der Gemeindeverwaltung erhältlich
Den Steuerpflichtigen stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung, um die erforderlichen Erklärungsvordrucke zu erhalten:
a) Telefonische Anforderung beim Finanzamt unter 06181/ 101-0
(Die Vordrucke werden per Post versendet.)
b) Vordrucke im Internet herunterladen unter www.hmdf.hessen.de
c) Erklärung online über https://www.elster.de/eportal/start
Die Gemeinde Schöneck hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Finanzamtes.