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Energiesparen lohnt sich: Förderkatalog der Gemeinde Schöneck für energiesparende Haushaltsgeräte und Maßnahmen

Mit pauschal 50 € werden ausschließlich Haushaltsgeräte gefördert, die im Strom- und/oder Wasserverbrauch zu den „Klassenbesten“ in Sachen Sparsamkeit gehören. Weniger sparsame Geräte werden mit pauschal 40 € gefördert. Im Einzelnen sind dies: Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Gefrierschränke/-truhen, Waschmaschinen, Wäsche trockner mit Wärmepumpe, Spülmaschinen und Induktionskochfelder.

Darüber hinaus werden gefördert: Heizungspumpen (Hocheffizienzpumpen) (50 €), Warmwasserzirkulationspumpen (50 €), Hydraulischer Abgleich der Heizung (100 €), Heizkörperventilatoren/Ventilatoren für Holzöfen, Kachelöfen, Kamine (max. 30 €), Wäschespinnen (20 €) und Elektrolastenräder (100 €).

Einzelheiten zu Herstellern, Modellen, Verbrauchswerten etc. erhalten sie in der Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2025“, die in den Rathäusern voraussichtlich ab Februar ausliegen wird oder unter www.schoeneck.de. Hier ist das erforderliche Antragsformular und der Förderkatalog mit den genauen Förderkriterien erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit der Rechnung des Gerätes/der Maßnahme (hierin muss der Name des Antragstellers enthalten sein), und einem Zahlungsbeleg im Umweltbüro der Gemeinde Schöneck, im Technischen Rathaus Kilianstädten, Herrnhofstr. 7, abzugeben. Gefördert werden nur Geräte/Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 gekauft bzw. durchgeführt werden und für die Antragstellung in diesem Zeitraum erfolgt. Da das Förderbudget begrenzt ist, erfolgt die Bezuschussung nach Antragseingang. Je Haushalt wird nur eine Maßnahme im Jahr gefördert. Unter der Telefonnummer 06187/9562-303 erhalten sie weitere Infos zum Förderprogramm.