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Klimabeirat
Klimabeirat der Gemeinde Schöneck
Der Klimabeirat ist ein Beirat i. S. d. § 8c Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Er vertritt die Interessen aller Bürgerinnen, Bürger, Einwohnerinnen, Einwohner und Unternehmen der Gemeinde Schöneck. Der Klimabeirat unterstützt den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung mit ihren Ausschüssen in allen für den kommunalen Klimaschutz wichtigen Fragen. Er hat in den zuständigen Gremien das Recht, Stellungnahmen und Vorschläge zu unterbreiten.
Der Klimabeirat soll insbesondere
- die Evaluation des bestehenden Klimaschutzkonzeptes 2012 in die Wege leiten und
koordinieren,
- klimaschutzpolitische Leitlinien für das kommunale Handeln der Gemeinde Schöneck
erarbeiten,
- einen Aktionsplan zu Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungen an den Klimawandel
erarbeiten,
- notwendige ökologische Infrastrukturmaßnahmen entwickeln,
- die Verfügbarkeit von Fördermitteln (von EU, des Bundes, des Landes, öffentlicher und
privater Einrichtungen und Organisationen, etc.) für Projekte oder Maßnahmen des
kommunalen Klimaschutzes prüfen und zur Nutzung vorschlagen,
- regelmäßiges Monitoring beschlossener kommunaler Klimaschutzprojekte
und –maßnahmen betreuen.
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