Schadstoffmobil

Schadstoffmobil

Sonderabfälle oder gefährliche Abfälle sind im besonderen Maß gesundheits- und umweltgefährdend, brennbar oder ätzend. Dazu zählen beispielsweise lösemittelhaltige Lacke, Reinigungsmittel, Betriebsflüssigkeiten von Fahrzeugen, Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalien und dergleichen. Wegen ihrer Gefährlichkeit dürfen sie nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern sie werden getrennt von ungefährlichen Abfällen gesammelt und in Sonderabfallverbrennungsanlagen, chemischphysikalischen Behandlungsanlagen oder Sonderabfalldeponien entsorgt.  

Das Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises ist in allen Schönecker Ortsteilen unterwegs. Nutzen Sie diese Möglichkeit der kompetenten Entsorgung gefährlicher Abfälle. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Diese sind bereits in der Grundgebühr enthalten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Was wird angenommen?

  • Flüssige Dispersionsfarben, und lösemittelfreie Farben: Wand-, Decken- und Abtönfarben (Aus Kapazitätsgründen ist die Annahme auf maximal drei Behälter und Gesamt 50 l pro Anlieferer begrenzt)
  • Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Leime, Kleber, Kitte, Spachtelmassen, Rostschutzmittel, usw.
  • Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Möbelpolituren (Max. Gesamtvolumen 20 l (in Ausnahmefällen 30 l))
  • Brennbare Flüssigkeiten und Pasten: Verdünner, Pinselreiniger, Abbeizmittel, Teerentferner, Petroleum, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Waschbenzin, Schuhreinigungsmittel, Metall- und Herdputzmittel (max. Gesamtvolumen 20 l (in Ausnahmefällen 30 l))
  • Ölverschmutzte Betriebsmittel - getrennt nach Plastik und Metall - a) restverschmutzte Behälter aus Plastik, verölte Lappen usw. b) restverschmutzte Behälter aus Metall (max. Kantenlänge 50 cm), Ölfilter usw. 
  • Pflanzliche, tierische Fette und Öle, Fritierfette aus Haushalten Stearin - Kerzenreste
  • Arzneimittel: fest und flüssig (Entsorgung auch über die Hausmülltonne möglich)
  • Kosmetik- und Körperpflegeartikel, Wasch- und Reinigungsmittel 
  • Spraydosen u. Pu-Schaumdosen mit Treibgas
  • Säuren u. deren wässrige Lösungen: Fassadenreiniger, Metallbeizen, Sanitärreiniger, Toilettenreiniger, Silbertauchbäder, usw. (Annahme in Behältern bis max. 20 l Gesamtvolumen)
  • Laugen und deren wässrige Lösungen: Salmiakgeist, Allzweckreiniger, Rohr- und Backofenreiniger (Annahme in Behältern bis max. 20 l Gesamtvolumen)
  • Organische und anorganische Chemikalien und Reagenzien (Annahme in Behältern bis max. 10 l Gesamtvolumen)
  • Fotochemikalien: getrennt nach Fixierer und Entwickler (Annahme in Behältern bis max. 20 l Gesamtvolumen)
  • Quecksilber und Fieberthermometer (bitte bruchsicher verpacken (evtl. Glasflasche))
  • Batterien: alle gebrauchten Gerätebatterien
  • Starterbatterien (Autobatterien)
  • Feuerlöscher (Rücknahme über den Handel, Hersteller oder durch den Wartungsdienst. Annahme bis max. 3 Stück pro Anlieferer.)
  • Druckerpatronen und Tonerkartuschen (keine Tonerflaschen) (bitte in durchsichtige Plastiktütchen (Gefrierbeutel) packen)

Was wird nicht angenommen?

  • keine Annahme von leeren Gefäßen mit eingetrockneten Farbresten: Entsorgung als Restmüll. Keine gebührenfreie Annahme von Dispersionsfarben aus Gewerbebetrieben (günstigere Entsorgungsmöglichkeit: mit dem Restmüll bzw. im Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer).
  • keine Annahme von leeren Gefäßen, eingetrockneten und ausgehärteten Lacken, Klebern, Kitten, usw.: Entsorgung als Restmüll: Kein Sonderabfall!
  • keine Annahme von wiederaufbereitungsfähigen Altölen: Rücknahme vom Handel bzw. Verkauf gemäß den Vorschriften der Altölverordnung! 
  • keine Annahme von größeren Mengen Fritierfetten aus der Gastronomie
  • Altreifen
  • Kunststoffe / Plastik
  • Leuchtstoffröhren = Elektroschrott 
  • Propanflaschen / Flüssiggase 


Termine & Standorte 

(siehe Abfallkalender)

Annahmebedingungen

  • Gefährliche Abfälle dürfen nur direkt dem Fachpersonal am Schadstoffmobil oder an der stationären Sammelstelle übergeben werden!
  • Die Abfälle sind getrennt und unvermischt und nach Art gekennzeichnet / beschriftet anzuliefern!
  • Alle Abfälle sind grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen anzuliefern!
  • Je Sammlung werden von einem Abfallbesitzer höchstens 100 kg oder 100 l Sonderabfälle in Einzelbehältnissen angenommen.
  • Das Gesamtgewicht oder –volumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht übersteigen.